Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen, welche die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten unterstützen. Wer Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot im Betrieb einsetzt, sollte sein Team also gezielt qualifizieren. Eine geförderte Weiterbildung macht daraus einen Vorsprung: mehr Tempo im Tagesgeschäft, sichere Nutzung, ein Team, das die Werkzeuge wirklich beherrscht.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Entgeltzuschuss |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 50 bis unter 500 | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
| ab 500 Beschäftigte | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
Jeweils plus 5 Prozentpunkte bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung mit Weiterbildungsregelung. Ist der Teilnehmer mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert, entfällt bei Betrieben unter 500 Beschäftigten die Arbeitgeberbeteiligung ganz. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Teilzeitkräfte zählen anteilig. Über die Bewilligung und die genaue Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
| Weiterbildung | Dauer | Umfang |
|---|---|---|
| KI-Weiterbildung berufsbegleitend
Zulassung läuft
Eigens für den Unternehmenskanal zugeschnittene Teilzeitmaßnahme, Förderung nach § 82 SGB III. Ein TÜV-Rheinland-Personenzertifikat ist als Abschlussbaustein vorgesehen, die Zertifizierung dazu läuft. Zulassung und Kalkulation der Maßnahme laufen ebenfalls, der Preis wird nach Abschluss der Kalkulation eingetragen. |
berufsbegleitend, rund 18 bis 20 UE pro Woche | 700 UE |
Erstgespräch. Wir klären Ziele, Zielgruppe und den passenden Förderweg.
Förderung. Wir unterstützen bei Antrag und Abwicklung gegenüber der Agentur für Arbeit.
Start. Ihr Team lernt online im Live-Unterricht und wendet das Wissen direkt an.
Wir melden uns und rechnen Ihre Förderung konkret durch.
Martina Muster (Muster Unternehmensberatung)
Telefon +49 30 70014460-37
verband1@weiterbildungen.online
Für Arbeitssuchende übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei bewilligtem Bildungsgutschein die vollen Lehrgangskosten.